nach DIN 14 096-2
für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen,
die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen,
Eltern, nichtpädagogisches Personal, Gäste etc.).
für die bauliche Anlage:
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Dormagen, 41542 Dormagen, Marie-Schlei-Str. 6
Schulträger: Stadt Dormagen
|
1 Brandschutzordnung
|
 |
Die Brandschutzordnung - Teil A kann man
hier nachlesen. |
|
2 Brandverhütung
|
Zur Verhütung von Bränden und Explosionen sind folgende Regeln von allen Beschäftigten,
Lernenden und Gästen einzuhalten:
- Rauchen ist auf dem ganzen Schulgelände verboten. Insbesondere ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer
untersagt in:
Räumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird,
Lagerräumen für brennbare Flüssigkeiten,
Räumen, in denen explosive Gas-, Luft-, Dampfgemische oder Stoffe vorhanden sind.
Die Räume sind entsprechend zu kennzeichnen (gilt auch für Versuchsaufbauten).
- Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, Fluren und auf Dachböden ist untersagt.
- Die Anhäufung von Abfallstoffen und leicht brennbaren Stoffen ist zu vermeiden.
- In allen Fachräumen und Werkstätten dürfen feuer- und explosionsgefährliche
Stoffe nur in den für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Mengen
bereitgehalten werden. Sie müssen in geeigneten und gekennzeichneten Behältern
aufbewahrt werden.
- Weitergehende Vorschriften für den Umgang mit diesen Stoffen sind zu beachten.
- Elektrische Anlagen und Geräte dürfen nur gemäß der Hinweise der
Hersteller und in einem technisch einwandfreien Zustand betrieben
werden. Bei Störungen sind sie durch den Betreiber vom Netz zu trennen
(gilt auch für Versuchsaufbauten). Es dürfen nur mit dem VDE-Zeichen
versehene Geräte betrieben werden.
- Koch- und Heizgeräte sind unter Aufsicht so zu betreiben, dass kein Brand entstehen kann.
- Schweiß-, Schneid- und Trennschleifarbeiten sind nur in den dafür
vorgesehenen Bereichen zulässig.
Die GUV 3.8 - Unfallverhütungsvorschrift Schweißen, Schneiden und verwandte
Verfahren ist zu beachten.
|
|
3 Brand- und Rauchausbreitung
|
-
Alle Feuerschutztüren und rauchabschließende Türen sind geschlossen zu halten, insbesondere Türen zu Fluren und Treppenräumen.
Davon sind automatisch schließende Feuerschutztüren und rauchabschließende Türen ausgenommen.
- Alle Fenster sind zu schließen.
|
4 Flucht- und Rettungswege
|
- Die Flucht- und Rettungswege müssen in der erforderlichen Breite begehbar sein.
Sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen und Materialien genutzt werden.
- Notausgänge dürfen nicht versperrt oder verschlossen werden.
- Feuerwehrzufahrten und gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr sind freizuhalten.
-
Alle Schülerinnen und Schüler sind mindestens einmal jährlich über die
Flucht- und Rettungswege zu belehren.
|
5 Melde- und Löscheinrichtungen
|
-
Einrichtungen, Mittel und Geräte, die der Verhütung, Meldung und
Bekämpfung von Bränden bzw. der Verhinderung der Brandausbreitung
dienen - einschließlich deren Kennzeichnung -, dürfen nicht beschädigt,
unbefugt entfernt bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
- Handabsperreinrichtungen für Gas, Wasser, elektrische Anlagen und Hydranten dürfen nicht verstellt werden.
- Alle Beschäftigten haben die Pflicht, sich
über die Lage und Funktion der Brandmelder (Feuermelder), der
Feuerlöscher, Löschdecken und Löschbrausen zu informieren.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind entsprechend zu belehren.
Die Belehrungen sind im Klassen- oder Kursbuch zu dokumentieren.
|
6 Verhalten im Brandfall
|
Ruhe bewahren - unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen!
-
Jeder Brand ist sofort zu melden (siehe 7).
-
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen den Gefahrenbereich zügig
aber ohne Hektik verlassen. Klassen und Kurse verlassen stets geschlossen das
Gebäude.
-
Sofort nach Erreichen der Sammelstelle wird die
Vollständigkeit der Gruppe überprüft und der Leitstelle an der Mensa
gemeldet.
- Allen Personen ist im Bedarfsfall Hilfe zu leisten.
- Brennende Personen sind unverzüglich in Mäntel, Jacken oder
Tüchern einzuhüllen und auf dem Boden zu wälzen. Feuerlöscher (Wasser,
ggf. Pulver) können zum Ablöschen genutzt werden.
- Aufzüge dürfen für Evakuierungsmaßnahmen nicht benutzt werden.
- Die Löschung von Bränden ist mit den vorhandenen Löschmitteln
sofort einzuleiten, wenn für die eigene Person und anwesende Schüler keine Gefährdung
auftritt.
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
- Jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd ist zu vermeiden (Fenster und Türen geschlossen halten
bzw. schließen - nur zur Evakuierung öffnen). Türen nicht abschließen!
- Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich,
sofort abzuschalten (spannungsfrei schalten).
- Den Anordnungen dienstlicher Vorgesetzter und der Feuerwehr ist Folge zu leisten.
|
7 Brandmeldung
|
|
8 Alarmsignale
|
Alarmsignale sind:
- Räumungssignal - Dauerton - bedeutet die Räumung des Gebäudes.
- Eine Entwarnung wird mittels Lautsprecherdurchsage gegeben.
|
9 In Sicherheit bringen
|
- Alle Personen haben den Gefahrenbereich über die Treppenräume sofort zu verlassen. Aufzüge sind im Brandfall nicht zu benutzen.
- Behinderten und Verletzten ist zu helfen.
- Die Lehrkraft muss kontrollieren, ob keine Personen zurück geblieben sind.
- Die bekannten Sammelplätze auf dem hinteren Sportplatz neben der
Dreifachsporthalle sind aufzusuchen. Sofort nach Erreichen der Sammelstelle wird die
Vollständigkeit der Gruppe überprüft und der Leitstelle an der Mensa
gemeldet.
- Bei Bränden geht die Hauptgefahr vom Brandrauch durch seine giftige,
ätzende oder erstickende Wirkung aus. Deshalb ist eine Verqualmung durch
Schließen von Fenstern und Türen zu minimieren. In verqualmten Bereichen
gebückt gehen oder kriechen, da in Bodennähe meist noch atembare Luft ist.
|
10 Löschversuche unternehmen
|
|
11 Besondere Verhaltensregeln
|
-
Jeder Brand, auch der kleinste Brand, ist der Schulleitung zu melden.
-
Türen zum Brandherd sind sofort zu schließen, aber nicht abzuschließen.
- Sachwerte dürfen nur dann geborgen werden, wenn die Umstände es
zulassen. Personensicherung geht immer vor Sachwertsicherung!
Sollte eine Bergung von Sachwerten und Arbeitsmitteln möglich sein, so sind sie in Bereiche
zu bringen, wo keine Brandgefahr besteht.
|
12 Schlussbemerkungen
|
- Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen,
die an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule in irgendeiner Weise tätig sind
und mit Einschränkungen auch für alle Schüler/innen und Gäste.
-
Alle Lehrkräfte haben sich über den Inhalt der Brandschutzordnung zu
informieren.
-
Besonderes Augenmerk gilt der Brandverhütung. Auffälligkeiten oder
Problembereiche müssen daher umgehend gemeldet werden.
Beauftragte an der
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule, die direkt oder indirekt für Brandschutz,
Brandverhütung oder Rettungsmaßnahmen zuständig sind:
Brandschutzbeauftragter:
|
Herr Lommerzheim
|
|
Sicherheitsbeauftragte:
|
Frau Ch. Emde
|
(Sportstätten: alle Hallen und Sportaußenanlagen)
|
|
Herr N. Hansen
|
(Technik: alle Technik-Räume und Nebenräume)
|
|
Frau B. Heiermann
|
(Mensa, Schulhöfe, Busgelände etc.)
|
|
Herr Th. Becker
|
(Häuser 1, 2, 3 und 4: alle Räume außer denen, die den Bereichen TC
oder NW zugeordnet sind)
|
|
Frau A. Zwadlo
|
(NW: alle NW-Räume und NW-Nebenräume)
|
Ersthelfer (Koordination):
|
Frau Ch. Emde
|
|
Seite erstellt von A. Lommerzheim, 01.09.2004 |
letzte Aktualisierung: 26.09.2013 |
|