Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und
Verhaltensweisen mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der
Gesunderhaltung des Menschen zu dienen. Hygiene in der Schule dient speziell
der Aufrechterhaltung der Gesundheit aller am Schulleben beteiligten
Personen. Der Hygieneplan dient der Vorbeugung und der Minimierung von
Infektionsrisiken in der Schule.
Nach §36(1) Infektionsschutzgesetz (IfSG) "legt die Schule in einem
Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest"
und "unterliegt der infektionshygienischen Überwachung durch das
Gesundheitsamt". Eine äußere Form ist nicht vorgegeben; wir haben uns
für eine tabellarische Lösung entschieden, die den Vorgaben genügt.
Der Hygieneplan ist gültig für die
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Dormagen, 41542 Dormagen, Marie-Schlei-Str. 6.
Schulträger: Stadt Dormagen
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1 Hygieneplan |
Aufstellung und Aktualisierung
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Schulleitung Herr Lommerzheim |
einmalig |
Ein Hygieneplan ist gemäß §36(1) IfSG zu erstellen und bereit zu halten. |
einmal jährlich |
Eine Aktualisierung erfolgt einmal jährlich und nach jedem Personalwechsel. |
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2 Belehrungen |
Belehrung des Kollegiums
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Schulleitung Herr Lommerzheim |
einmalig |
Erstmalige Belehrung: Jede Neueinstellung
ist durch die Schulleitung zu belehren (Dokumentation:
Protokollblatt). |
alle 2 Jahre |
Die regelmäßige Belehrung des Kollegiums
durch die Schulleitung gemäß 35 IfSG ist jeweils im Herbst alle 2
Jahre auf einer Lehrerkonferenz zu wiederholen. über die Belehrung
ist ein Protokoll zu erstellen, das in der Schule für die Dauer von
drei Jahren aufzubewahren ist (Dokumentation: LK-Protokoll). |
Belehrung der Kolleginnen und Kollegen, die in der Lehrküche tätig sind
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Schulleitung Herr Lommerzheim |
einmalig |
Lehrerinnen und Lehrer, die regelmäßig
für oder mit den Schülern Lebensmittel herstellen oder behandeln,
benötigen gemäß §43 IfSG eine Belehrung. Ebenso ist für diese
Personen §42 IfSG gültig, d.h. es besteht ein Tätigkeitsverbot bei
bestimmten Erkrankungen. Die erstmalige Belehrung erfolgt durch die Schulleitung (Dokumentation:
Protokollblatt). |
alle 2 Jahre |
Die regelmäßige Belehrung durch die Schulleitung
erfolgt alle zwei Jahre im Herbst auf einer Lehrerkonferenz im Rahmen
der allgemeinen Belehrung des Kollegiums. über die Belehrung
ist ein Protokoll zu erstellen, das in der Schule für die Dauer von
drei Jahren aufzubewahren ist (Dokumentation: LK-Protokoll). |
Belehrung für Beschäftigte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Gesundheitsamt |
einmalig |
Die Erstbelehrung jeder/s Beschäftigten
gemäß §43 IfSG erfolgt durch das Gesundheitsamt. |
Mensaverein
Frau Karbach |
jährlich |
Die regelmäßige jährliche Belehrung
aller Mitarbeiterinnen des Mensavereins erfolgt gemäß §43(4) IfSG
durch Frau Karbach (Dokumentation: Protokollblatt). |
Belehrung von
Schülerinnen und Schülern
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Gesundheitsamt
Schulische Organisation:
Frau Cramer |
bei Bedarf |
Alle Schülerinnen und Schüler, die im
Rahmen des Betriebspraktikums in Bereichen arbeiten, wo sie mit
offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen können, sowie diejenigen, die
in Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern eingesetzt sind,
müssen vor Beginn des Praktikums durch das Gesundheitsamt belehrt
werden. |
Belehrung von
Erziehungsberechtigten
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Sekretariat |
einmalig |
Bei der Anmeldung erhalten die
Erziehungsberechtigten des Kindes ein Merkblatt. |
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3 Fachräume |
Lehrküche
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Hausmeister bzw. Frau Stenzel |
täglich |
Die Küche ist ständig sauber zu halten.
Dazu gehört auch die tägliche Flächenreinigung: Die Fußböden sind
regelmäßig zu reinigen (tägliche Kontrolle), die Arbeitsflächen
sind nach Arbeitsende zu reinigen.
Eine gründliche Händereinigung für die in der Küche tätigen
Personen ist erforderlich: bei Arbeitsbeginn, nach Pausen, nach jedem
Toilettenbesuch, nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.B. rohes
Fleisch, Geflügel, nach Schmutzarbeiten, nach Husten oder Niesen in
die Hand und nach jedem Gebrauch des Taschentuchs. |
Schwimmbad
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Sportlehrerinnen
und Sportlehrer |
regelmäßig |
Die Verhaltensregeln für Badegäste sind
mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen. Vor der
Schwimmbadbenutzung müssen sich die Badegäste einer gründlichen
Körperreinigung unterziehen. Als Maßnahme gegen Hautinfektionen des
Fußes ist das gründliche Trocknen der Zehenzwischenräume zu
empfehlen. Sind Fußdesinfektionseinrichtungen vorhanden, so sind
diese nach dem Verlassen der Schwimmhalle, nach der Körperreinigung
und vor dem Ankleiden zu benutzen. |
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4 Meldungen |
Meldung von Erkrankungen gemäß §34 IfSG
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Schulleitung Herr Lommerzheim Klassenleitung |
bei Bedarf |
Die Klassenleitung informiert beim
Bekanntwerden einer anzeigepflichtigen Krankheit sofort die
Schulleitung. Diese meldet dies unverzüglich, namentlich, per Telefon
oder Fax dem zuständigen Gesundheitsamt. |
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5 Erste-Hilfe-Maßnahmen |
Schulung von Ersthelfern innerhalb des Kollegiums - Erhaltung der
Rettungsfähigkeit
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Malteser-Hilfsdienst
(z. B.) Schulische Organisation:
Schulleitung Herr Lommerzheim |
bei Bedarf |
Die Schulleitung trägt Sorge dafür, dass
die Anzahl der rettungsfähigen Ersthelfer möglichst hoch ist. Bei
Bedarf müssen Kurse für den Erstscheinerwerb angeboten werden.
Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Organisation (z. B. MHD)
zwecks Terminvereinbarung; Termine im Terminkalender der Schule
reservieren. |
alle 2 Jahre |
Alle zwei Jahre müssen die Kenntnisse
aufgefrischt werden.
Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Organisation zwecks
Terminvereinbarung für Auffrischungskurse; Termine im Terminkalender
der Schule reservieren. |
Kontrolle aller
Erste-Hilfe-Kästen
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Hausmeister |
einmal jährlich |
Die Hausmeister kontrollieren alle
Erste-Hilfe-Kästen mindestens in den Sommerferien, ansonsten nach
Bedarf und füllen diese wenn nötig auf.
Die Krankenliegen sind einmal jährlich zu überprüfen (Zustand,
Decke und Nackenrolle vorhanden?). |
Sammlungsleitungen
Sicherheitsbeauftragte |
monatlich |
Alle Sammlungsleitungen bzw.
Sicherheitsbeauftragte kontrollieren die ihrem Bereich zugeordneten
Erste-Hilfe-Kästen monatlich und melden den Fehlbestand den
Hausmeistern, die für das Auffüllen sorgen. |
Schulsanitätsdienst
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Schulsanitätsdienst Frau
Emde |
einmal jährlich |
Frau Emde organisiert die Rekrutierung und
Ausbildung neuer Schulsanitäter. |
wöchentlich |
Frau Emde organisiert das Aufstellen der
wöchentlichen Einsatzpläne und steht als Ansprechpartnerin zur
Verfügung. |
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6 Notfallplan |
Aufstellung und Aktualisierung
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Schulleitung Herr Lommerzheim |
einmal jährlich |
Einmal jährlich soll die
Notrufnummernliste aktualisiert werden. Verlorengegangene Listen
müssen ersetzt werden (neben den Telefonen). |
Sekretariat |
bei Bedarf |
Alle Telefon- und Adressenlisten sind
aktuell zu halten. |
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7 Lufthygiene |
Lüftung von Schulräumen und Fluren
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Kollegium |
täglich |
Nach jeder Schulstunde ist in den
Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung und/oder
Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere
Minuten vorzunehmen In der Pause ist eine Stoßlüftung
empfehlenswert. |
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8 Reinigungsdienst |
Reinigungsdienst und Reinigungsplan
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Hausmeister |
täglich |
Die ordnungsgemäße Reinigung ist
täglich zu überwachen. |
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9 Abfallbeseitigung |
Abfallbeseitigung
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Hausmeister |
täglich |
Die Abfalltrennung und die
ordnungsgemäßen Aufbewahrung sind ständig zu überwachen und zu
überprüfen. Bei Bedarf sind Abfallbehälter aufzustellen. |
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10 Funktionskontrolle |
Funktionskontrollen
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Hausmeister |
regelmäßig |
Regelmäßige Sichtprüfung von Heizung,
Wasserleitungen und Wänden auf Feuchteschäden oder Schimmelbefall. |
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11 Reduzierung von Unfall- und Verletzungsgefahr |
Reduzierung von Unfall- und Verletzungsgefahr durch regelmäßige Kontrolle
Wer? |
Wie oft? |
Hinweise |
Hausmeister
Schulleitung
Sicherheitsbeauftragte |
regelmäßig
(¼-jährlich bzw. jährlich) |
Alle Gebäude und Schulhöfe sind
regelmäßig einer Sichtprüfung im Hinblick auf Unfall- und
Verletzungsgefahr zu unterziehen. Die Sicherheitsbeauftragten sichten
ihre Bereiche mindestens ¼-jährlich, besser monatlich; eine große
Begehung mit der Schulleitung erfolgt einmal jährlich (Dokumentation:
Begehungsprotokoll). |
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12 Schlussbemerkungen |
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Dieser Hygieneplan gilt für alle Personen,
die an der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule in irgendeiner Weise tätig sind
und mit Einschränkungen auch für alle Gäste.
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Alle Lehrkräfte und das nichtschulische Personal haben sich über den Inhalt der Hygieneordnung zu
informieren.
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Unser besonderes Augenmerk gilt der Vorbeugung. Auffälligkeiten oder
Problembereiche müssen daher umgehend gemeldet werden.
Seite erstellt von A. Lommerzheim, 01.12.2004 |
letzte Aktualisierung: 28.09.2013 |
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