Wussten Sie, dass Cybermobbing strafrechtlich verfolgt wird? Dass Schadenersatzansprüche gegen 12-Jährige 30 Jahre Bestand haben und sich nicht gegen die Eltern richten? Dass selbst die kurzfristige Sicherung von kinder- oder jugendpornografischem Material auf dem Handy eine schwere Straftat ist? 40 Elternteile nahmen kürzlich gebannt am Webinar law4school teil. Gedrängte, erschütternde Fakten in 90 Minuten. Wir bleiben dran am Thema!

 
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