Organisation und Geschäftsverteilung

Die Organisation und die Geschäftsverteilung für Gesamtschulen ist wie folgt geregelt:

Die Schulleitung besteht aus

  • der Schulleiterin oder dem Schulleiter
  • der ständigen Vertreterin oder dem ständigen Vertreter
  • der didaktischen Leiterin oder dem didaktischen Leiter und
  • den Abteilungsleiterinnen und den Abteilungsleitern

Aufgaben Schulleiter/in 

  • Vertretung der Schule nach außenorganisatorische und pädagogische Koordination im Rahmen der Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule
  • ausdrücklich zugewiesene Funktionen nach Schulgesetz und den Datenschutzbestimmungen
  • Überprüfung der Konferenzbeschlüsse und Überwachung ihrer Durchführung
  • Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
  • Personalangelegenheiten des pädagogischen Personals
  • Beratung des pädagogischen Personals
  • Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen
  • abschließende Zeichnung der Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse
  • Planung der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule

 

Aufgaben stellvertretende(r) Schulleiter/in

  • Vorbereitung der Unterrichtsverteilung, Aufstellung von Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtsplänen und deren Dokumentation
  • organisatorische Beratung der Schulleitung bei der Entwicklung des Schulprogramms
  • organisatorische Beratung der Schulleitung bei der Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
  • Beratung der Schulleitung bei Planung und Organisation des Ganztagsbereichs
  • Einsatz des nichtpädagogischen Personals (unter Beachtung der dienstrechtlichen bzw. arbeitsvertraglichen Vorgaben)
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf Schulgebäude, Schulausstattung und Schulgelände
  • schulinterne Regelungen zum Unfallschutz, für Sicherheitsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger bei der Organisation der Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
  • Verwaltung der Haushaltsmittel im Rahmen der Beschlüsse der Schulkonferenz und nach Maßgabe der Entscheidungen des Schulträgers

Aufgaben Didaktische(r) Leiter(in)

  • Entwicklung des Schulprogramms
  • Koordination der Beratung in der Schule
  • Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
  • Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung in der Schule
  • Koordination fächerübergreifender methodischer und didaktischer Vorhaben
  • Planung und Organisation des Ganztagsbereichs
  • Federführung bei der Erstellung der Elterninformationen über die fachliche und pädagogische Arbeit der Schule
  • Planung und Durchführung von innerschulischen Lehrerfortbildungsveranstaltungen; Information über außerschulische Fortbildungsveranstaltungen
  • Organisation und Leitung pädagogischer Gesprächskreise, auch unter Beteiligung von Eltern
  • pädagogische Beratung der Schulleitung bei der Entwicklung der Organisationsstrukturen der Schule

Aufgaben Abteilungsleiter(innen)

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit ihrer Abteilung
  • Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer
  • Information und Beratung von Eltern der Abteilung
  • Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
  • Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
  • Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und Unterrichtsorganisation
  • abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse sind
  • Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leiterin oder dem didaktischen Leiter sowie den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren Beratung der Schulleiterin oder des Schulleiters in Fragen der Leistungsbewertung

 
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