Organisation und Geschäftsverteilung
Die Organisation und die Geschäftsverteilung für Gesamtschulen ist wie folgt geregelt:
Die Schulleitung besteht aus
- der Schulleiterin oder dem Schulleiter
- der ständigen Vertreterin oder dem ständigen Vertreter
- der didaktischen Leiterin oder dem didaktischen Leiter und
- den Abteilungsleiterinnen und den Abteilungsleitern
Aufgaben Schulleiter/in
- Vertretung der Schule nach außenorganisatorische und pädagogische Koordination im Rahmen der Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule
- ausdrücklich zugewiesene Funktionen nach Schulgesetz und den Datenschutzbestimmungen
- Überprüfung der Konferenzbeschlüsse und Überwachung ihrer Durchführung
- Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
- Personalangelegenheiten des pädagogischen Personals
- Beratung des pädagogischen Personals
- Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen
- abschließende Zeichnung der Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse
- Planung der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule
Aufgaben stellvertretende(r) Schulleiter/in
- Vorbereitung der Unterrichtsverteilung, Aufstellung von Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtsplänen und deren Dokumentation
- organisatorische Beratung der Schulleitung bei der Entwicklung des Schulprogramms
- organisatorische Beratung der Schulleitung bei der Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
- Beratung der Schulleitung bei Planung und Organisation des Ganztagsbereichs
- Einsatz des nichtpädagogischen Personals (unter Beachtung der dienstrechtlichen bzw. arbeitsvertraglichen Vorgaben)
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf Schulgebäude, Schulausstattung und Schulgelände
- schulinterne Regelungen zum Unfallschutz, für Sicherheitsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger bei der Organisation der Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
- Verwaltung der Haushaltsmittel im Rahmen der Beschlüsse der Schulkonferenz und nach Maßgabe der Entscheidungen des Schulträgers
Aufgaben Didaktische(r) Leiter(in)
- Entwicklung des Schulprogramms
- Koordination der Beratung in der Schule
- Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
- Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung in der Schule
- Koordination fächerübergreifender methodischer und didaktischer Vorhaben
- Planung und Organisation des Ganztagsbereichs
- Federführung bei der Erstellung der Elterninformationen über die fachliche und pädagogische Arbeit der Schule
- Planung und Durchführung von innerschulischen Lehrerfortbildungsveranstaltungen; Information über außerschulische Fortbildungsveranstaltungen
- Organisation und Leitung pädagogischer Gesprächskreise, auch unter Beteiligung von Eltern
- pädagogische Beratung der Schulleitung bei der Entwicklung der Organisationsstrukturen der Schule
Aufgaben Abteilungsleiter(innen)
- Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit ihrer Abteilung
- Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
- Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer
- Information und Beratung von Eltern der Abteilung
- Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
- Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
- Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und Unterrichtsorganisation
- abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse sind
- Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leiterin oder dem didaktischen Leiter sowie den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren Beratung der Schulleiterin oder des Schulleiters in Fragen der Leistungsbewertung