Krankmeldung

Krankmeldung während des Schultags

Handreichung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte

Wer während des Schultags krank wird und nicht weiter am Unterricht teilnehmen kann, muss sich in der Schule abmelden. Der Ablauf richtet sich nach dem Alter. Für Minderjährige wird die Abholung über das Schülersekretariat organisiert.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler

  1. Krankmelden und Abholzettel ausfüllen lassen In den Jahrgängen 5 und 6 erfolgt die Krankmeldung bei der Fachlehrkraft oder Klassenleitung. Diese stellt den ausgefüllten Abholzettel aus. Ersatzformulare liegen in den Lehrerzimmern 5 und 6 bereit. In den Jahrgängen 7 bis 13 holen Schülerinnen und Schüler einen Abholzettel aus dem Lehrerzimmer H3 oder H4. Die Fachlehrkraft, Klassenleitung oder Beratungslehrkraft der Oberstufe füllt den Zettel aus.
  2. Zum Schülersekretariat gehen Die Schülerin oder der Schüler legt dort den ausgefüllten Abholzettel vor. Das Sekretariat klärt die Abholung mit den Erziehungsberechtigten.
  3. Abholung klären Die Schülerin oder der Schüler wird von einem Erziehungsberechtigten oder einer von diesem beauftragten Person abgeholt. Minderjährige verlassen die Schule nicht eigenständig.
    Verzögert sich die Abholung oder sind die Erziehungsberechtigten zunächst nicht erreichbar, bleibt die Schülerin oder der Schüler unter schulischer Aufsicht und wird dem Gesundheitszustand entsprechend betreut. Bei Schwierigkeiten oder Zweifelsfällen wird die Schulleitung hinzugezogen.
    Nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ist eine Rückkehr in den Unterricht möglich, sofern der Gesundheitszustand dies zulässt. Eine fehlende Abholmöglichkeit allein ist kein Grund, ein akut erkranktes Kind wieder in den Unterricht zu schicken. Bei vorzeitiger Entlassung bleibt die Abholpflicht bestehen. Bei einem medizinischen Notfall wird unverzüglich die erforderliche Hilfe veranlasst.
  4. Abholung dokumentieren Die Eltern bzw. die beauftragte abholende Person bestätigen die Abholung durch ihre Unterschrift auf dem Abholzettel. Der Zettel kommt in das Fach der Klassenleitung bzw. Beratungslehrkraft. Diese entschuldigt die Fehlzeit im Schulmanager nur, wenn der unterschriebene Abholzettel vorliegt.

Volljährige Schülerinnen und Schüler

  1. Bei der Beratungslehrkraft abmelden Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich bei ihrer Beratungslehrkraft krank. Anschließend können sie nach Hause gehen.
  2. Fehlzeit entschuldigen Besteht eine Attestpflicht, wird ein ärztliches Attest vorgelegt. Besteht keine Attestpflicht, erfolgt die Entschuldigung per E-Mail an die Beratungslehrkraft. Diese entschuldigt die Fehlzeit im Schulmanager.

Was Eltern und Lehrkräfte beachten müssen

Eltern stimmen die Abholung mit dem Schülersekretariat ab und holen ihr Kind selbst ab oder beauftragen eine andere Person. Lehrkräfte füllen den Abholzettel aus; das Schülersekretariat koordiniert die Abholung. Die Klassenleitung bzw. Beratungslehrkraft übernimmt die Entschuldigung im Schulmanager.

 
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